Gröhe für Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro

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Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Reform der Arzneimittelvergütung steht. Nach Informationen des BibliomedManagers will sich das Haus von Minister Hermann Gröhe (CDU) weitgehend an die Ergebnisse des Pharmadialogs halten, hat sich nun aber auf die bisher noch offenen Punkte festgelegt. So soll die Umsatzschwelle für Arzneimittel im ersten Jahr nach der Zulassung 250 Millionen Euro betragen. Nimmt ein Hersteller mehr mit dem Präparat ein, sollen rückwirkend die nach Abschluss der Nutzenbewertung verhandelten Preise gelten. Bis zu der Schwelle darf die Industrie die Preise weiterhin frei festlegen. Das seit dem Jahr 2012 bestehende Preismoratorium für Medikamente des Bestandsmarkts soll bis 2022 verlängert werden.

Die verhandelten Preise sollen in Zukunft nicht mehr öffentlich gelistet werden. Allerdings will das BMG sie breit streuen, etwa an Ärzte. Hierüber herrscht innerhalb der Bundesregierung nach Informationen des BibliomedManagers aber noch Uneinigkeit. Stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei einem neuen Medikament keinen Zusatznutzen fest, soll dieses künftig nicht mehr zwangsläufig auf den Preis von vergleichbaren älteren Präparaten fallen. Stattdessen sollen auch hier Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Hersteller möglich werden. Nennt ein Hersteller für ein Medikament des Bestandsmarkts künftig neue Anwendungsfelder, soll der G-BA die Möglichkeit für eine neue Nutzenbewertung erhalten.

In Arztpraxen sollen künftig mithilfe einer einfachen Software die Informationen über die Nutzenbewertung bereitstehen. Allerdings dürfte es dem Vernehmen nach keine „Nutzen-Ampel" geben, wie sie etwa der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Ferdinand Gerlach, kürzlich im Fachmagazin „GesundheitsWirtschaft" ins Spiel brachte. Neue Antibiotika und Medikamente für Kinder sollen in Zukunft nicht nur auf Basis der Studienlage bewertet werden, sondern auch anhand anderer Kriterien. So soll die Industrie Anreize erhalten, etwa an Reserveantibiotika zu forschen, die keinen unmittelbaren Zusatznutzen im Vergleich zu bereits erhältlichen Präparaten haben, aber mit Blick auf Resistenzbildungen wichtig sind. Die Apotheken sollen künftig pro Jahr eine um 100 Millionen Euro höhere Vergütung erhalten.

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