Das Bundeskabinett hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf zur „Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG) beschlossen. Damit entfällt unter anderem das bisher angestrebte Ziel eines Pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) mit einheitlichen Preisen für definierte Leistungen auf Landesebene. Stattdessen sollen Krankenhäuser auch künftig ihr Budget in Psychiatrie und Psychosomatik individuell verhandeln. „Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden", begründet das Bundesgesundheitsministerium den Schritt in einer Pressemitteilung.
Die Entscheidung der Regierung über das Ende von PEPP trifft auf Zustimmung bei der Opposition, geht aber aus deren Perspektive nicht weit genug. In einem Gastkommentar für die Juli-Ausgabe des Fachmagazins „f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus" hatte die Gesundheitsexpertin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, auf Basis des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Referentenentwurfs weitere Ergänzungen und Klarstellungen gefordert, um die Versorgung psychisch Erkrankter zu verbessern. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch hatte in einem Interview betont, dass PEPP trotz der Reform die kalkulatorische Grundlage bleibe.
Die gesamte Ausgabe der f&w mit dem Titel „Psych 4.0. Vernetzung per Gesetz! Ist das die Blaupause für die Somatik?" erhalten Sie hier.

Kabinett billigt Abschied von PEPP
