Berliner Praxen-Umverteilung übersteht Klage

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Die seit 2013 laufende Umverteilung von Ärztesitzen über die verschiedenen Stadtbezirke Berlins hat weiterhin Bestand. In einem Urteil hat das Bundessozialgericht vergangene Woche bestimmt, eine entsprechend zwischen der Senatsverwaltung, den Kassenärzten und Krankenkassen ausgehandelte Bedarfsplanung sei rechtens. Geklagt hatte eine Berliner Psychotherapeutin, die ihre Praxis von Neukölln mit einem Versorgungsgrad von 87,7 Prozent in den Bezirk Tempelhof-Schöneberg verlegen wollte, der einen Versorgungsgrad von 344 Prozent aufweist. Die Richter bestimmten nun, dass die Verlegung des Praxissitzes aus einem schlechter versorgten in einen besser versorgten Teil eines Planungsbereichs im Regelfall ausgeschlossen ist. „Ärzte oder Psychotherapeuten dürfen ihren Praxissitz nur verlegen, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen", teilte das Gericht anschließend mit.

Gesundheitssenator Mario Czaja kritisierte anschließend Verbände der Ärzteschaft, die sich gegen die Berliner Bedarfsplanung gestellt hätten. Die Reaktionen einiger Standesvertreter hätten gezeigt, wie bitter nötig die Umverteilung sei. Vielen ginge es laut Czaja darum, Besitzstände zu verteidigen. Seit 2013 sind Informationen der Senatsverwaltung zufolge aufgrund der neuen Bedarfsplanung 158 Praxen von besser in weniger gut versorgte Bezirke verlegt worden.

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