Die Schweigepflicht für Ärzte soll weiterhin Bestand haben. Das sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière heute Mittag auf einer Pressekonferenz in Berlin im Rahmen der Vorstellung eines neuen Sicherheitspakets der Bundesregierung. Es ginge bei den Plänen darum, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, so de Maizière. Eine Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht, die auf das grundgesetzliche Recht auf informationelle Selbstbestimmung zurückgeht und für die das Strafgesetzbuch bei Zuwiderhandlung sogar Freiheitsstrafen vorsieht, fand keinen Eingang in die Vorhaben der Regierung. De Maizière wolle in dem Bereich allerdings zusammen mit der deutschen Ärzteschaft Lösungen finden, wie mit den bestehenden Gesetzen künftig für mehr Sicherheit gesorgt werden könne.
Im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz hatte die Tageszeitung „Bild" über angebliche Pläne des Ministers berichtet, die ärztliche Schweigepflicht für den Anti-Terror-Kampf aufweichen zu wollen. Die Meldung rief Kritik aus der Opposition und der Ärzteschaft hervor. „Die angespannte innenpolitische Sicherheitslage darf nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen verleiten", sagte etwa der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Und fügte hinzu: „Um Straftaten gegen Rechtsgüter, wie die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit, zu verhindern, dürfen Ärztinnen und Ärzte im Wege des rechtfertigenden Notstandes nach § 34 StGB von der Schweigepflicht abweichen."
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