In Baden-Württemberg sind künftig ärztliche Fernbehandlungen wie etwa Videosprechstunden möglich. In einem entsprechenden bundesweit einmaligen Beschluss entschärfte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer bereits Ende Juli die restriktiven Regeln, die jede Art der Fernbehandlung bislang praktisch untersagten. Mediziner durften danach „nicht ausschließlich über (…) Kommunikationsmedien" behandeln oder beraten. Bei telemedizinischen Verfahren musste bisher stets ein Arzt den Patienten auch unmittelbar behandeln.
Die Ärzte fügen ihrer Berufsordnung nun die Möglichkeit hinzu, Modellprojekte, in denen Mediziner komplett elektronisch zur Beratung oder Behandlung mit Patienten kommunizieren, über die Landesärztekammer prüfen und genehmigen zu lassen. "Mit dieser Regelung, die nach Einschätzung unserer Rechtsaufsicht genehmigungsfähig ist, können künftig bestimmte Vorhaben als Modellprojekt den bisherigen Konflikt mit der Berufsordnung lösen", sagte der Präsident der Landesärztekammer Ulrich Clever. Damit sei auch eine ausschließlich telemedizinische Behandlung ohne Patientenkontakt möglich. "Die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Versorgung werden wir sehr genau beobachten und beim leisesten Zweifel nachjustieren", so der Kammerchef.
Die nun beschlossene Änderung der Berufsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht und anschließender Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg in Kraft, wie die Landesärztekammer mitteilte.
BibliomedManager
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