Ernst Hauck ist neuer Vorsitzender Richter des für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zuständigen 3. Senats am Bundessozialgericht (BSG). Wie dieses gestern in Kassel mitteilte, wird der 1954 geborene Jurist ab 1. Oktober zudem den Vorsitz des für die GKV zuständigen 1. Senats übernehmen, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 2011 ist. Der 1. Senat ist unter anderem für Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV zuständig, wenn Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen betroffen sind. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Mit weiteren Ernennungen endet laut BSG eine zum Teil mehrjährige Vakanz bei den Senatsvorsitzendenstellen. Wolfgang Spellbrink übernimmt den Vorsitz des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats, Peter Becker den Vorsitz des für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senats, Sabine Knickrehm den Vorsitz des für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senats, Elke Roos zum 1. Oktober den Vorsitz des unter anderem für das soziale Entschädigungsrecht zuständigen 9./10. Senats.