In Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig keine Notärzte auf Honorarbasis mehr beschäftigt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) habe nun ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts (Az.: L7R60/12) aus dem Jahr 2012 bestätigt, nach dem die Beschäftigung von Honorarärzten als Scheinselbstständigkeit einzustufen sei, teilte die Rechtsanwaltsgesellschaft BDO Legal mit. Diese hatte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in der Sache vertreten.
„Mit seiner Entscheidung hat das Bundessozialgericht deutlich klargemacht, wie es in auch vergleichbaren Fällen entscheiden würde", erklärte BDO-Legal-Anwalt Stephan Porten laut Pressemitteilung. „Damit drohen dem notärztlichen Rettungsdienst jetzt auch bundesweit ernsthafte Konsequenzen", warnt der Jurist. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Sozialversicherungsträger die Entscheidung des BSG zum Anlass nähmen, die Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten ebenso in anderen Bundesländern gerichtlich durchzusetzen.
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Ende für Honorarärzte in Rettungswagen

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