Berlin und Brandenburg starten Krebsregister

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Am heutigen Donnerstag geht in Berlin und Brandenburg das länderübergreifende klinische Krebsregister an den Start, wie das Sozial- und Gesundheitsministerium Brandenburg und die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales am Mittwoch mitteilten. „Die Behandlung von Krebskranken in unserer Region kann damit weiter verbessert werden", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Mehr als zweijährige Vorarbeiten seien nun pünktlich abgeschlossen worden. Auch der Aufbau der dezentralen Registerstelle Berlin stehe kurz vor dem Abschluss. „Alle Gesetzesvorgaben sind in Berlin und Brandenburg termingemäß umgesetzt worden, alle Aufbauarbeiten des gemeinsamen klinischen Krebsregisters liegen im Zeitplan", so die beiden Landesregierungen. Die Förderung durch die gesetzlichen und auch privaten Krankenkassen sei damit sicher gestellt.

In der vergangenen Woche hatte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) noch Kritik geübt, dass eine Reihe von Ländern bei der Umsetzung hinterherhinke, darunter auch Berlin und Brandenburg. Auf Anfrage erklärte GKV-SV-Sprecher Florian Lanz nun: „Das Prognos-Gutachten hat eine Prognose abgegeben, wie wahrscheinlich es ist, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Krebsregister zum Stichtag 31. Dezember 2017 alle 43 Kriterien erfüllt haben werden, die Grundlage für die weitere Finanzierung der Register durch die gesetzliche Krankenversicherung sind. Es ist gut, wenn Register sich schneller und besser entwickeln, als dies durch die Gutachter erwartet wurde."

Gutachten, die zur Überprüfung eines definierten Sachverhalts im Soll/Ist-Abgleich erstellt würden, bezögen sich immer auf einen konkreten Zeitpunkt. Das im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellte Gutachten des Beratungsunternehmens Prognos beruhe auf einer Datenerhebung im Februar 2016. Eine abschließende Kontrollabfrage der Eckpunkte sei im Juni 2016 erfolgt , Stichtag der 30. Juni 2016 gewesen. „Jeder Fortschritt eines Krebsregisters ist ein Baustein bei der Verbesserung der Krebstherapie. Die Frage, ob die einzelnen Register tatsächlich alle Förderkriterien erfüllen, wird zum Jahresende 2017 geprüft. Diese Prüfung wird dann die Basis für weitere Entscheidungen sein", erklärte Lanz weiter.

Autor

Dr. Stephan Balling

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