Krankenkassen nehmen Aufsicht in die Pflicht

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Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sieht ein Versäumnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei Stents zur Schlaganfallprophylaxe. Gleichzeitig lobt der Verband aber, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieses Verfahren nun zumindest für Kassenpatienten weitgehend ausgeschlossen hat. Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-SV, Johann-Magnus von Stackelberg, kritisierte während der G-BA-Plenumssitzung am Donnerstag, dass der Leistungsausschluss sich über so viele Jahre hingezogen habe. Er verwies darauf, dass die US-Aufsicht FDA die Methode bereits 2012 verboten habe.

Aus Gründen des Patientenschutzes habe die Leistung für die Mehrheit der Patienten ausgeschlossen werden müssen, argumentierte Stackelberg und erklärte: „Es gab einmal die große Hoffnung, dass mit den intrakraniellen Stents Schlaganfälle verhindert werden können. Diese Hoffnung hat sich zerschlagen. Es ist sogar so, dass die Stents selbst Schlaganfälle verursachen und Patienten schädigen." Er sei froh, dass sich entgegen früherer Aussagen heute die Vertreter der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärzte unserem Beschlussvorschlag angeschlossen haben."

Stackelberg nahm dabei ausdrücklich die G-BA-Geschäftsführung und das Gremium in Schutz. Stattdessen sagte er: „Hätte hier nicht auch das BfArM handeln müssen?" Privatpatienten könnten weiterhin mit der Methode behandelt werden, die aus Sicht des GKV-SV sehr gefährlich ist. Er sehe das BfArM, also die Zulassungsaufsicht, „in der Handlungspflicht", so der GKV-SV-Vizevorsitzende.

Bereits im Mai hatten die gegnerischen Parteien aus GKV-SV, Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) im G-BA über die Aufweitung von verengten Gefäßen innerhalb des Schädels mit Hilfe von Stents (intrakranielles Stenting) diskutiert, sich aber nicht darauf einigen können, für welche Patientensubgruppen das Verfahren weiterhin erlaubt sein solle. Aufgrund der Gegenstimmen DKG und KBV war damals das nötige Quorum für einen Leistungsausschluss der Methode nicht erreicht worden.

Auch aus der Politik wurden kritische Stimmen laut. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linkspartei im Bundestag Harald Weinberg forderte per Pressemitteilung eine stärkere Rolle der Patientenvertreter im G-BA bei Leistungsausschlüssen. Aufgrund des hohen Quorums von neun Stimmen für einen solchen Ausschluss hatten im Mai die fünf Stimmen des GKV-SV und die der drei unabhängigen Mitglieder nicht für einen entsprechenden Beschluss ausgereicht. Die Patientenvertreter wirken im G-BA nur beratend mit.

Weinberg: „Es spricht vieles dafür, dass ein Ausschluss von Stents, also Drahtgeflechten in den Blutgefäßen des Gehirns viele Todesfälle verhindern könnte. Alles deutet darauf hin, dass dies eine sehr gefährliche Technik ist. Wenn die Krankenhäuser hier blockieren können, weil ohne die Leistungserbringer keine Mehrheit von neun Stimmen zustande kommt, dann ist das offenbar eine ökonomisch motivierte Entscheidung. Die Interessen der Patientinnen und Patienten würden nicht berücksichtigt." Es nutze allerdings nichts, die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem abzuschaffen und stattdessen eine Behörde zu gründen, die nicht rein fachlich entscheiden könne , sondern von der Bundesregierung abhängig wäre. „Das schlägt die CDU derzeit vor", teilte Weinberg weiter mit.
 

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