BMVZ verlangt Einschreiten der Politik

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Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) verlangt von der Bundespolitik dagegen vorzugehen, dass Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) MVZ diskriminieren. Das machte der BMVZ-Vorstandsvorsitzende Bernd Köppel auf dem Praktikerkongress seines Verbandes am vergangenen Freitag in Berlin deutlich. Köppel nannte zwei Maßnahmen, mit denen die von Ärzten in niedergelassenen Einzelpraxen geprägten KVen versuchten, kooperative Versorgungsformen finanziell zu benachteiligen. Zum einen prangerte er den in den meisten Bundesländern zu niedrigen Kooperationszuschlag an. Dieser schwanke in den einzelnen KV-Bezirken zwischen fünf und 40 Prozent. Der Zuschlag soll ausgleichen, dass MVZ strukturell weniger Fallzahlen ausweisen, weil sie einen Patienten mit mehreren Fachärzten in einem Prozess behandeln können, während Ärzte in niedergelassenen Praxen Patienten zu Kollegen anderer Fachrichtung überweisen und damit rechnerisch mehr Fälle generieren.

Zum anderen empfindet der BMVZ es als ungerecht, dass die sogenannte Jungpraxenregelung MVZ benachteilige. Die Regelung besagt, dass Ärzte, die ihre Niederlassung starten, in den ersten drei Jahren im Grunde unbegrenztes Patientenwachstum ausweisen dürfen, also nicht im sonst geltenden Umfang unter Budgetregeln fallen. Diese Regelung gilt aber in den meisten KV-Bezirken nur, wenn eine Praxis neu gegründet wird, nicht, wenn ein junger Arzt in ein MVZ eintritt. Köppel fordert, dass die Jungpraxenregelung in eine Jungarztregelung umgewandelt werde.

Der BMVZ-Vorstandsvorsitzende wies ferner darauf hin, dass mittlerweile 30.000 der 140.000 Ärzte in Deutschland in Festanstellung arbeiteten. Die KVen müssten in ihren Strukturen darauf reagieren, argumentierte Köppel. „Die Zukunft der KVen hängt ganz entscheidend davon ab, ob es gelingt, die angestellten Ärzte gleichberechtigt zu repräsentieren. Sonst verliert sie ihre Legitimation", sagte er weiter. 

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