Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat Bedenken bei einem wesentlichen Punkt des Entwurfs für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) angemeldet, das an diesem Freitag im Plenum der Länderkammer diskutiert wird. Der Gesetzentwurf sieht neben der Rücknahme des ursprünglich geplanten pauschalierenden Entgeltsystems (PEPP) als Preissystem vor, dass sich Krankenhäuser und Krankenkassen auf eine Definition einigen sollen, was ein Krankenhausstandort ist. Dies stellt aus Sicht des Bundesrat-Gesundheitsausschusses einen „unzulässigen Eingriff in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung dar".
In der Beschlussvorlage für das Plenum heißt es deshalb, die Länder sollten in die Standortdefinition einbezogen werden. Dort steht weiter: „Umgesetzt werden kann dies durch eine Übertragung dieser Aufgabe auf den G-BA und ein dazugehöriges Mitberatungsrecht der Länder. Zumal der Unterausschusses Qualitätssicherung des G-BA der Arbeitsgruppe "Standorte" den Auftrag erteilt hat, qualitätssicherungsrelevante Anforderungen an eine einheitliche Standortdefinition zu erarbeiten."
Leber fordert verbindliche Standortdefinitionen, Nachricht vom 15.12.2015