Die Bayerische Staatsregierung bereitet eine Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes vor, damit die künftigen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht ohne weitere Prüfung Einfluss auf die Krankenhausplanung im Freistaat nehmen. Das teilte eine Sprecherin des Bayerische Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege auf Anfrage des BibliomedManagers am Donnerstagnachmittag mit.
Die derzeit bestehenden Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung bezögen sich auf einzelne Leistungen, heißt es aus München. Im Gegensatz dazu beziehe sich die Krankenhausplanung nicht auf einzelne Leistungen, sondern auf die jeweiligen Fachrichtungen. „Derzeit ist noch unklar, ob und wie von der Qualität einzelner Leistungen auf die Qualität der ganzen Fachabteilung geschlossen werden kann, mit der Folge, dass daraus dann Konsequenzen in der Krankenhausplanung gezogen werden können", erklärt die Sprecherin und führt weiter aus: „Wir planen deshalb in Bayern eine Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes. Danach soll der Automatismus, nach dem die G-BA-Kriterien ohne Weiteres Bestandteil der Krankenhausplanung sind, außer Kraft gesetzt werden."
Dies bedeute aber nicht, dass damit in Bayern generell keine Qualitätsindikatoren Anwendung finden sollten. „Es geht vielmehr allein darum, den Automatismus außer Kraft zu setzten." Ob und welche Qualitätsindikatoren in Bayern Geltung erlangen sollen, werde dann das Gesundheitsministerium als Krankenhausplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss entscheiden. „Hierbei wird vor allem darauf geachtet, dass die vorgeschlagenen Indikatoren sachgerechte und rechtssichere Entscheidungen erlauben."
Der G-BA soll bis Ende 2016 erste Qualitätsindikatoren zu Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität beschließen, die als Grundlage für die Krankenhausplanung geeignet sind. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat dem G-BA hierzu einen ersten Vorschlag unterbreitet. Die Indikatoren werden nach dem Krankenhausstrukturgesetz automatisch Bestandteil der Krankenhausplanung – es sei denn, das Landesrecht bestimmt etwas anderes.