Die Arzneimittelforschung an Demenzkranken soll nach einem gestrigen Beschluss des Bundestages zufolge erweitert werden. Demnach sollen sogenannte gruppennützige Studien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen, die den Teilnehmern selbst keine Vorteile bringen, künftig unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden, teilte der Bundestag gestern mit. Die Betroffenen müssen jedoch vorher eingewilligt und sich von einem Arzt beraten haben lassen.
Für die Abstimmung im Bundestag war der Fraktionszwang aufgehoben worden. Den entsprechenden Antrag hatten unter anderem die Unionspolitiker Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Rudolf Henke und Anette Widmann-Mauz sowie der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach unterstützt. Gröhe betonte, dass es im Kern um den Schutz der Patienten und den Zugang zum medizinischen Fortschritt gehe, nicht um eine Abgrenzung zwischen Lebensschutz und Forschungsfortschritt. „Wir vertrauen Ärzten und ihrem ethischen Kompass", so Gröhe. Kritiker, wie beispielsweise die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, betonten indes das Schutzniveau der alten Regelung, wonach Studien an nicht einwilligungsfähigen Menschen nur dann erlaubt seien, wenn sie einen persönlichen Nutzen davon hätten. Nicht-Einwilligungsfähige hätten zudem keine Möglichkeit, aus einer Studie jederzeit wieder auszusteigen. Der Gesetzentwurf soll morgen in dritter Lesung endgültig beschlossen werden.