BVMed-Konferenz: Erprobungsregelung ist gescheitert

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Die vor drei Jahren eingeführte Erprobungsregelung für Medizintechnologien hat das vom Gesetzgeber vorgesehene Ziel eines schnelleren Innovationszugangs im ambulanten Bereich nicht erreicht. Dieses Fazit zogen Experten der Konferenz „Die Versorgung mit Medizinprodukten", die der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) am Dienstag in Berlin veranstaltete. Das Verfahren sei „zu langwierig und bürokratisch, als dass es den Innovationszyklen in der MedTech-Branche gerecht wird", sagte Thomas Kersting vom IGES-Institut. In den vergangenen drei Jahren sei schließlich keine einzige Erprobungsstudie auf den Weg gebracht worden. Dieses Ergebnis sei „ernüchternd", befand auch Matthias Perleth vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Das Verfahren nun in eine systematische Nutzenbewertung von neuen Methoden mit Medizinprodukten hoher Klasse zu überführen, berge die Gefahr, „dass medizintechnische Innovationen nur noch langsam beziehungsweise verzögert in die deutsche Versorgungslandschaft gelangen", so Kersting. „Wie sollen Startup-Unternehmen einen solchen Bewertungsprozess überleben?", fragte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Meinrad Lugan. Alle Beteiligten müssten sich die Frage stellen: „Wollen wir Innovationen, oder nicht?"

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