Orientierungswert erneut niedriger als Grundlohnrate

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Der Orientierungswert für Krankenhäuser liegt für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2015 und des ersten Halbjahres 2016 bei 1,54 Prozent. Der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Wert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Die Personalkosten sind demnach um 2,39 Prozent gestiegen, die Sachkosten um 0,19 Prozent.

Der Orientierungswert liegt damit in diesem Jahr erneut unter der Grundlohnrate von 2,50 Prozent, die das Bundesgesundheitsministerium bereits Anfang September bekanntgegeben hat. Somit gilt die Grundlohnrate automatisch als Veränderungswert für die Landesbasisfallwertverhandlungen.

Der Orientierungswert ist unter gesetzlichen Krankenkassen wie auch unter Kliniken umstritten. Der GKV-Spitzenverband bemängelt beispielsweise, dass bei der Ermittlung des Orientierungswertes nicht auch die Erlösentwicklung bei den Krankenhäusern einbezogen wird. Durch die sogenannte Meistbegünstigungsklausel, also den Vorrang einer höheren Grundlohnrate bei niedrigerem Orientierungswert, erhielten die Kliniken jedes Jahr mehr von den Krankenkassen als sie für den Ausgleich ihrer Betriebsausgaben benötigen, heißt es beim AOK Bundesverband. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte in der Vergangenheit indes, dass der Orientierungswert die tatsächliche Kostenentwicklung im Krankenhaus nicht wiederspiegele. 

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