Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Arzneimittelreform sieht auch das Ende von Ausschreibungen für Zytostatika vor. Ferner hat die Bundesregierung die Maßnahme nach Informationen von BibliomedManager als besonders eilbedürftig erklärt. Damit verkürzt sich das Gesetzgebungsverfahren, der Bundesrat hat statt der üblichen sechs nur drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Die nächste Bundesratssitzung findet am 4. November statt. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, der Bundestag kann das Votum des Bundesrats also leicht überstimmen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) begründete seinen Vorschlag vor dem Bundeskabinett mit der Kritik verschiedener Verbände, unter anderem dem Deutschen Apothekerverband, dem Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker sowie dem Berufsverband niedergelassener Hämatologen und Onkologen. Im Interview mit dem Fachmagazin „f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus" hatte der Hersteller-Vertreter Enno Scheel Ausschreibungen als „bürokratisches Monster" bezeichnet.