Entscheidungen über Fixkostendegressionsabschläge

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In Kürze entscheiden die ersten Schiedsstellen auf Landesebene über die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags. Die Debatte über einen bundeseinheitlichen Wert steuert auf einen Showdown zu. Dem Vernehmen nach zieht die Große Koalition diesen Vorschlag ernsthaft in Betracht.

Mehr Geld für bessere Kliniken – dieses Versprechen gab Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor gut einem Jahr, am 5. November 2015, im Deutschen Bundestag, als er sein Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) verteidigte. „Wir nehmen mit dieser Reform zusätzliches Geld in die Hand. Wir tun dies einerseits zum Wohle der Patientinnen und Patienten, aber durch die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft leisten wir andererseits einen Beitrag, diese Krankenhauslandschaft nachhaltig zu finanzieren." Zur Erinnerung: 660 Millionen Euro für ein Pflegestärkungsprogramm, ein sogenannter Pflegezuschlag, der den auslaufenden Versorgungszuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro ablösen soll und ein 280 Millionen Euro schweres Hygieneförderprogramm sind nur einige Beispiele.

Details und den Stand der Umsetzung beschreibt Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenverischerung (GKV-SV), ausführlich in der November-Ausgabe des Fachmagazins „f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus". Abonnenten des BibliomedManager können den Beitrag heute schon online lesen.

>> Fachartikel Leber: Kraftakt KHSG-Umsetzung

Doch irgendwie haben viele Krankenhausmanager das Gefühl, von dem Geldsegen kommt wenig bei ihnen an. Und noch schlimmer: Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) droht das Ministerversprechen ins Gegenteil umzuwandeln. Die Idee hinter dem FDA: Wenn die Leistungsmenge in einem Krankenhaus wächst, soll die variable Vergütung aus den Fallpauschalen sinken, soll es also einen Abschlag auf die DRG geben. Schließlich hat das Haus in diesem Fall keine höheren Fixkosten.

Betriebswirtschaftlich lässt sich über diesen Ansatz diskutieren. Fakt ist aber, dass er im Gesetz steht. Die Höhe ist auf Landesebene zwischen Kliniken und Krankenkassen zu vereinbaren. Es geht um viel Geld. Der Gesetzgeber hat also Konfliktpotenzial in das KHSG programmiert.

Tatsächlich ist von teils fragwürdig hohen Forderungen der Krankenkassen zu hören. Da werden mehr als 100 Prozent kolportiert. Ein Haus würde also mit einer zusätzlichen Leistung seinen Umsatz schmälern. So weit dürfte es nicht kommen. Doch einigen konnten sich Kassen und Kliniken nicht. In allen Bundesländern werden wohl Schiedsstellen entscheiden. Wie gebannt schaut Deutschlands Krankenhausszene nun nach Hessen. Dort soll nach Informationen des BibliomedManager am 17. November der erste Schiedsstellenspruch fallen. Er dürfte wie bei Tarifverträgen Pilotcharakter haben, wenn tags darauf die Schiedsstelle in Rheinland-Pfalz ihre Entscheidung bekanntgibt. Auch in Niedersachsen steht eine Entscheidung dem Vernehmen nach kurz bevor.

Doch vielleicht werden die Entscheidungen auch bald hinfällig. Wie in Berlin zu hören ist, wird in Koalitionskreisen mittlerweile diskutiert, den FDA nicht auf Landesebene, sondern auf Bundesebene festzulegen. Dies war jüngst auch eine Forderung des Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Er verwies darauf, dass die Krankenkassen in Hessen einen Abschlag in Höhe von 92 Prozent gefordert hätten. Reumann plädierte für einen bundesweiten Abschlag in Höhe von 25 Prozent.

Die Regierungskoalition könnte rasch handeln. Derzeit befinden sich eine Reihe von gesundheitspolitischen Gesetzentwürfen im parlamentarischen Verfahren, etwa die Reform der Psychiatrie-Finanzierung (das PsychVVG). Mittels eines einfachen Änderungsantrags könnte – wenngleich ohne unmittelbar sachlichen Zusammenhang – der bundesweite FDA über dieses Verfahren den Weg ins Gesetzesblatt finden. Den Mitgliedern des Bundestags-Gesundheitsausschusses liegt zwar noch kein entsprechender Änderungsantrag vor. Aber das Parlament tritt erst am 7. November wieder zusammen. Bis dahin könnte die sich beschleunigende Diskussion in einen solchen münden.

Bei den Krankenkassen stößt der Vorschlag hingegen auf strikte Ablehnung. Im aktuellen f&w-Interview sagt Jürgen Malzahn, Abteilungsleiter Stationäre Versorgung beim AOK-Bundesverband: „Ein bundesweit festgesetzter Wert wäre ein bisher nicht vorstellbarer Eingriff in die Vertragsautonomie der Selbstverwaltung auf Landesebene. Offenbar spekuliert die DKG auf ein Geschenk im Vorwahlkampf." Vielleicht hoffen die Krankenhäuser aber auch nur, dass von den vor einem Jahr versprochenen Geldern am Ende doch noch etwas bei ihnen ankommt.

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