Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat in einer Krankenhauslotterie 40 Kliniken gezogen, die künftig verpflichtend zur Kostenkalkulation hinzugezogen werden. Das soll die Datengrundlage für die Gewichtung der für alle Kliniken gültigen Fallpauschalen (DRG) verbessern. Bisher war die Teilnahme an der Kalkulation freiwillig. Dies hatte zur Folge, dass die Gewichtung einzelner Operationen im Fallpauschalenkatalog bislang ohne jene Kliniken berechnet wurde, die jeweils den größten Anteil an der Zahl der Behandlungen hierzulande abrechneten. So kam es zu einem Ungleichgewicht, bei der eine kleine Menge an Krankenhäusern allein durch ihr Fernbleiben von der InEK-Kalkulation enorme Einnahmen sichern konnten.
Ein entsprechender Passus im Krankenhausstrukturgesetz verschaffte dem InEK die Möglichkeit, die Datengrundlage durch verpflichtende Teilnahmen zu verbessern. Ministerialrat im Bundesgesundheitsministerium Ferdinand Rau kündigte im November 2015 bereits an: „Dort, wo man Mängel sieht, sollen auch gezielt einzelne Häuser herangezogen werden können und verpflichtet werden können, an der Kalkulation teilzunehmen." Das InEK bezeichnet das nun in einer Mitteilung als „Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation".
>> Download PDF: Ergebnis der Ersten Ziehung vom 31.10.2016 (InEK)
Karte: Standorte der neuen Kalkulationshäuser
Abbildung: Bibliomed Klinik-Stresstest / Basis: InEK Insgesamt wurden laut InEK 40 Ziehungen durchgeführt, bei denen jeweils ein Krankenhaus zufällig gezogen wurde. In jeder Ziehungsrunde standen demnach jeweils die 50 Krankenhäuser zur Auswahl, die anhand ihrer Trägerschaft „privat" bzw. „frei-gemeinnützig" und ihres DRG-Leistungsspektrums „den höchsten Beitrag zur Verbesserung der Repräsentativität leisten konnten", heißt es in einer Mitteilung. Die Verpflichtung zur Kalkulationsteilnahme aus der ersten Ziehung erstreckt sich laut InEK auf die Datenjahre 2016 bis 2020 (Kalkulationsteilnahme 2017 bis 2021). Die aufgelisteten Krankenhäuser erhalten nach offiziellen Angaben in den nächsten Tagen individuelle Informationen zu den mit der Verpflichtung verbundenen Arbeiten, den Voraussetzungen einer erfolgreichen Kalkulationsteilnahme und den mit der Verpflichtung verbundenen Sanktionsregelungen.