Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will der Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Jahr mehr Zeit geben, um der Pflicht für ein Konzept zur gestuften Notfallversorgung nachzukommen. Wie aus einem Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vom 31. Oktober hervorgeht, das BibliomedManager vorliegt, schlägt Gröhe eine entsprechende Gesetzesänderung vor, die im Zuge der Reform der Psychiatrie-Finanzierung verabschiedet werden soll. Eigentlich hätte der G-BA bis Ende des Jahres ein Konzept vorlegen sollen, jetzt hat er bis 31. Januar 2017 dafür Zeit. Die entsprechenden Zuschläge sollen entsprechend erst bis zum 30. Juni 2018 vereinbart werden statt wie bisher vorgesehen im Juni 2017.
Im entsprechenden Entwurf für einen Änderungsantrag durch die Regierungsfraktionen, der BibliomedManager ebenfalls vorliegt, heißt es: „Eine aussagekräftige Folgenabschätzung, zum Beispiel im Hinblick auf die Patientenversorgung sowie auf die Versorgungsstrukturen, ist erforderlich, weil die bislang vorliegenden Konzepte für ein gestuftes System von Notfallstrukturen stark voneinander abweichen und die jeweiligen Auswirkungen nicht hinreichend abschätzbar sind." Insbesondere werde noch nicht ausreichend deutlich, welche Auswirkungen die vorliegenden Konzepte von Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Funktions- und Tragfähigkeit des sensiblen Bereichs der stationären Notfallversorgung hätten. „Daher wird der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, entsprechende Analysen durchzuführen und bei seiner Beschlussfassung zu berücksichtigen."
Die DKG hatte gewarnt, dass durch das Konzept des GKV-SV 400 bis 500 Kliniken von der Notfallversorgung ausgeschlossen würden.