Die Führungsstruktur der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) soll reformiert werden und dabei die Position des Vorstandsvorsitzenden deutlich an Macht einbüßen. Das geht aus dem Kabinettsentwurf für das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hervor, der BibliomedManager vorliegt. Im Vergleich zum bisherigen Referentenentwurf ist dieser Punkt neu. Der Posten des KBV-Vorstandsvorsitzenden wird derzeit von Andreas Gassen ausgefüllt. Bisher stellen Fach- und Hausärzte je ein Vorstandsmitglied, wobei Gassen mit seiner Kollegin Regina Feldmann extrem zerstritten ist.
Künftig soll der Vorstand dem Kabinettsentwurf zufolge aus drei Mitgliedern bestehen. Die dritte Person soll „versorgungsbereichsunabhängig" sein und die Gruppe der Psychotherapeuten den Fachärzten zugerechnet werden. „Es kann sich dabei beispielsweise um einen Juristen, Ökonomen oder auch einen Arzt handeln", heißt es in dem Kabinettsentwurf. Der Vorstand entscheidet künftig nach dem Mehrheitsprinzip. Bei Stimmengleichheit – wenn sich zum Beispiel das dritte Vorstandsmitglied enthält – entscheidet weiterhin der Vorstandsvorsitzende. Letzterer soll künftig mit einer Mehrheit von zwei Dritteln in der Vertreterversammlung gewählt werden. Erst im dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.
Des Weiteren sieht der Text eine „Entsandte Person für besondere Angelegenheiten" vor. Dieser mittlerweile auch als „Staatskommissar light" bezeichnete Posten kann sowohl bei der KBV als auch beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Einsatz kommen. Anders als in der ursprünglichen Fassung vorgesehen verzichtet das BMG nun auf die Kompetenz, Rechtsbegriffe in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) selbst definieren zu dürfen.