Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner hat eine Rechtsverordnung erlassen, die den Krankenhäusern im Freistaat 5,5 Ärzte pro Fachabteilung vorschreibt, von denen drei Mediziner Fachärzte der jeweiligen Fachrichtung sein müssen. Das geht aus einem Bericht der Thüringer Allgemeinen hervor. Damit setzt die Ministerin eine Ankündigung aus dem Juni um, als erstmals eine entsprechende Facharztquote im Zuge der Debatten zum Krankenhausplan 2017 öffentlich wurde. Seinerzeit wollte sich Werner nicht zu dem Vorhaben äußern, das auch schon unter der schwarz-roten Vorgänger-Regierung 2014 als Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser angepeilt wurde.
Das Ministerium braucht für die Verordnung keine Abstimmung des Parlaments. „Wir machen von der Ermächtigung Gebrauch", zitierte die Zeitung die Ministerin nun. Die Verordnung solle ein Anreiz für die Krankenhäuser sein, miteinander zu kooperieren, um Doppel- und Dreifachstrukturen abzubauen. Eine entsprechende Landeskrankenhausplanung, die die Verteilung der Fachabteilungen zentral steuert, statt dies dem freien Markt zu überlassen, kann das Ministerium bis dato nicht vorweisen. Die Verordnung sieht eine Übergangsfrist von einem Jahr vor. Das Ministerium behält sich vor, Ausnahmen zu gestatten.