Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine Reihe gesundheitspolitischer Gesetze und Gesetzesänderungen durchgewunken. Unter anderem billigte die Länderkammer die Novelle der Finanzierung psychiatrischer Krankenhäuser, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG). Krankenhäuser kritisieren insbesondere die darin festgelegten künftigen verbindlichen Mindestvorgaben bei der Personalausstattung.
Im Zuge des PsychVVG erhalten die Krankenkassen zudem eine zusätzliche Finanzspritze für die in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor aus dem Gesundheitsfonds. „Davon soll eine Milliarde Euro die Mehrbelastungen der Krankenkassen durch die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge ausgleichen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen", heißt es auf der Internetseite des Bundesrats. Die Länderkammer betont , dass eine Reihe der von den Ländern vorgeschlagenen Änderungen nun im Gesetz stünden. „Sie betreffen insbesondere den Bereich der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung, die Vereinbarung des Gesamtbetrages, die Frage der Beteiligung der Länder an der Festlegung einer bundeseinheitlichen Standortdefinition, den Überweisungsvorbehalt für den Zugang zu psychosomatischen Institutsambulanzen und die Modifizierung der Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des Pflegezuschlags für allgemeine Krankenhäuser."
Des weiteren sprach sich der Bundesrat dafür aus, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu verbieten. Außerdem stimmte die Länderkammer einer Forderung Bayerns und Hamburgs zu, die Patientenentschädigung zu verbessern.