Selbstbestimmung statt Fürsorge für Behinderte

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Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Statt einer staatlichen Fürsorge für Behinderte ist das Ziel nun, mit denselben finanziellen Mitteln Behinderte dabei zu unterstützen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Selbstbestimmung zu stärken. Die Bundesregierung sprach im Plenum des Bundestags von einem Systemwechsel. Dazu gehört laut Gesetz unter anderem, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe schrittweise herauszulösen und im Behindertenrecht zu verankern.

Für viele Schwerbehinderte stellen dabei die neuen Regeln zum erlaubten Vermögen für Bezieher von Eingliederungshilfen den wichtigsten Punkt im Gesetz dar. Bislang war es Schwerbehinderten mit Assistenzbedarf nicht möglich, über ein Vermögen von mehr als 2.600 Euro zu verfügen, ohne aus dem staatlichen Fürsorgenetz zu fallen. Die neue Grenze liegt bei 25.000 Euro und könnte 2020 auf bis zu 50.000 Euro steigen. Der Sozialverband Caritas betonte in einer Mitteilung, entscheidend sei nun die konkrete Umsetzung auf Länderebene. Der Verband begrüßte das Gesetz als wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung für Behinderte.

Das bisherige Fürsorgesystem hatte dramatische Folgen für die betroffenen Schwerbehinderten, zum Beispiel bei der Jobsuche. So hatte die Vermögensgrenze zur Folge, dass Berufseinstiege mit Gehältern von deutlich über 3.000 Euro nötig waren, damit sich Arbeit für Schwerbehinderte finanziell ansatzweise lohnte. Kombiniert mit in der Regel deutlich höheren Lebenskosten und behinderungsbedingten zeitlichen Einschränkungen, die eine Vollzeitarbeit mitunter verhinderten, baute das alte Fürsorgesystem für hunderttausende Behinderte hohe und womöglich unüberwindbare Hürden für den Jobeinstieg auf.

In der Realität hatten diese und andere Regelungen der normalen Sozialgesetzgebung, darunter auch die eingeschränkte Wohnortwahl, eine besonders hohe Langzeitarbeitslosigkeit selbst unter eigentlich hochqualifizierten Schwerbehinderten zur Folge. Das resultierte in einer relativen finanziellen Armut der Betroffenen, für die die staatliche Fürsorge bedeutete, auf Dauer und ohne jegliches eigenes Verschulden auf ein niedriges Einkommensniveau festgelegt zu sein.

 

 

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