Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das aktuelle Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über ambulante Notfallstrukturen scharf kritisiert. Das zum KBV gehörende Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hatte darin die wissenschaftliche Validität der DKG-Berechnungen zur ambulanten Notfallversorgung angezweifelt, wonach Notfallpatienten den Kliniken eine Finanzierungslücke von rund einer Milliarde Euro bescheren. Das ZI bezeichnete die DKG-Zahlen Anfang der Woche als fragwürdig, was vor allem an einer zu kleinen Kalkulationsgrundlage liege. Daneben argumentierten die Autoren des ZI, in der Kostenrechnung der Krankenhäuser müsse ein Vergütungsanteil für ambulante Notfälle aus den Fallpauschalen hinzugerechnet werden, sodass die Kliniken eigentlich von erheblichen Einnahmen aus der Notfallversorgung profitierten.
Das sehen die Kliniken anders. Die Einschätzung, dass in den Fallpauschalen für die stationären Leistungen Vergütungsanteile für ambulante Notfälle eingerechnet seien, zeuge von Unkenntnis, heißt es in einer Mitteilung der Krankenhausgesellschaft. Aus Sicht der DKG offenbare die Analyse, dass dem Gutachten der KBV wesentliche Kenntnisse der Vergütungssystematik der Krankenhäuser fehlen. Eine Verknüpfung der DRG-Fallpauschalen mit der Notfallversorgung wäre zudem rechtlich unzulässig, argumentiert die DKG.
„Die Vorschläge von KBV und Kassen lassen […] nicht erkennen, dass eine Bereitschaft zur Lösung der Problematik besteht", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Dienstag in Berlin. „Die ‚Expertise‘ der KBV, die die Rechnung der DKG widerlegen sollte, entpuppt sich in dieser Phase des Spätherbstes als typische Nebelkerze."