Die ursprünglich für Januar 2017 vorgesehen strikten Regelungen zur Personalausstattung auf Frühchen-Stationen werden gelockert. In seiner gestrigen Sitzung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gegen das Votum der Patientenvertreter eine Übergangsphase bis Ende 2019. "Vielleicht haben wir vor drei Jahren das verfügbare Personal überschätzt", sagte der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken. "Wir haben aber ausdrücklich im Protokoll festgehalten, dass dokumentiert werden muss, aus welchem Grund die Eins-zu-Eins-Vorgabe bei den Frühchen nicht eingehalten wurde, und dass der Anlass ein unvorhergesehenes Ereignis war", führte Hecken weiter aus.
Laut GKV-Spitzenverband erreichen nur 50 Prozent der Krankenhäuser die Personalvorgaben auf den Neonatologien, die beispielsweise eine jederzeitige Eins-zu-Eins-Betreuung von Frühchen mit Intensivkinderkrankenpflegekräften während der Intensivtherapie vorsieht. "Hätten wir heute die Richtlinie nicht verändert, wäre ab 1.Januar voraussichtlich eine katastrophale Versorgungslage entstanden", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum auf der anschließenden Pressekonferenz. Unplanbare Ereignisse wie Krankheiten oder eine höhere Zahl von Patientinnen hätten dazu führen können, dass Kliniken Patientinnen nicht versorgen können.
Zwar betonte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung: "Auf der neonatologischen Intensivstation eines Perinatalzentrums muss ab dem 1. Januar 2017 jederzeit mindestens eine Kinderkrankenpflegerin je intensivtherapiepflichtigem Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm verfügbar sein, bei der Intensivüberwachung gilt ein Schlüssel von eins zu zwei. 40 beziehungsweise 30 Prozent der Mitarbeiter des Pflegedienstes müssen außerdem eine Fachweiterbildung im Bereich ‚Pädiatrische Intensivpflege‘ abgeschlossen haben." Perinatalzentren könnten aber bis zum 31. Dezember 2019 von diesen Vorgaben abweichen. "Aber nur dann, wenn sie zum Abschluss einer konkreten Zielvereinbarung auf Landesebene bereit sind", stellte Klakow-Franck klar.
Als Nachweis für die Erfüllung des Personalschlüssels für die pflegerische Versorgung auf neonatologischen Intensivstationen gelte eine dokumentierte Erfolgsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres. Der G-BA teilte mit, bis zum 31. Mai 2017 ein Musterformular für den Nachweis zu erstellen. "Zudem sind die Perinatalzentren verpflichtet, sämtliche Ereignisse, die zu einem Abweichen von den vorgegebenen Personalschlüsseln geführt haben, unter Angabe der jeweiligen Gründe und der Dauer der Abweichung zu dokumentieren und dem G-BA im Rahmen einer jährlichen Strukturabfrage zu übermitteln", heißt es in einer Pressemitteilung des G-BA.
Ilona Köster-Steinebach, Patientenvertreterin im G-BA, bestritt das düstere Szenario der DKG. Deutschland verfüge über eine zu hohe Dichte an Level-1-Perinatalzentren. GKV-Vertreter Bernhard Egger betonte die Vorteiler einer Zentralisierung. Dies erlaube auch einen besseren Personaleinsatz mit einer entsprechenden Poolbildung. Als Vorbild nannte er die nordischen Länder mit einer geringeren Sterblichkeit bei Frühchen. Köster-Steinebach erklärte ferner, dass die Krankenhäuser faktisch nur jede zweite Schicht berücksichtigen müssten, um die 95-Prozent-Marke zu erhalten. Dies bestritten sowohl DKG als auch GKV-SV heftig. Hecken bezeichnete Köster-Steinebachs Kritik als "absurd".