Länder betrachten Planungsindikatoren als nicht brauchbar

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Ein wesentlicher Teil der Qualitätsoffensive der Bundesregierung für die Krankenhäuser droht offenkundig ins Leere zu laufen. Matthias Gruhl, Vertreter der Bundesländer im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), ließ bei der gestrigen G-BA-Plenumssitzung kaum ein gutes Haar an dem Beschluss des Gremiums. "Wenn Sie diese Richtlinie heute so verabschieden, erfolgt auf Basis der planungsrelevanten Qualitätssicherung in keinem Land eine Entscheidung", rief er den stimmberechtigten Bänken aus Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den drei unparteiischen Mitgliedern zu. Hierüber seien sich alle 16 Länder einig. Die Richtlinie sei "unbrauchbar" und "schadhaft".

Die Patientenvertreter und die Vertretung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) teilen die Ansicht der Länder im Wesentlichen. Es geht um die Frage, ob die neuen Indikatoren lediglich "Qualitätsmängel" oder "erhebliche Qualitätsmängel" identifizieren können. Die Länder interpretieren die Gesetzeslage so, dass sie nur aktiv werden können, wenn mittels der neuen Indikatoren letztere festgestellt werden. Der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken und die GKV-Vertreter warfen den Ländern hingegen vor, selbst Entscheidungen auf die Bundesebene abwälzen zu wollen und verwiesen auf verfassungsrechtliche Bedenken, die allerdings wiederum von den Ländern und dem BMG ausdrücklich zurückgewiesen wurden. 

Der G-BA beschloss die neue Richtlinie am Ende einstimmig gegen das Votum der nicht stimmberechtigten beratenden Vertreter von Bund und Ländern. Außerdem beschloss das Gremium die Liste mit den Indikatoren. Bei diesem ersten Set handelt es sich um Qualitätsindikatoren aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden.

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