Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die gestrige öffentliche Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) zum Anlass genommen, unter anderem eine Reform des erweiterten Bundesschiedsamts zu fordern. In ihrer Stellungnahme weist die DKG darauf hin, dass die gesetzlichen Stimmenverhältnisse in dem Gremium zur Folge hätten, dass die DKG „in den dort geführten Verfahren fernab von jeglichen sachlichen Erwägungen oder rechtlichen Bedenken regelhaft überstimmt" werde. Als Beispiel nennt die Krankenhaus-Organisation den Spruch zum Rahmenvertrag zum Entlassmanagement sowie die Vereinbarung über die Patientengruppen in den Hochschulambulanzen.
Die DKG fordert zum einen, künftig an der Auswahl der Vorsitzenden und unparteiischen Mitglieder des Schiedsamtes gleichberechtigt mit Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) beteiligt zu werden. Zum anderen müsse gesetzlich festgelegt werden, dass das erweiterte Bundesschiedsamt sämtliche Entscheidungen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen zu treffen habe. Bisher genügt die einfache Mehrheit.