Streit über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Führung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Angesichts der hohen Komplexität der ASV mit Anträgen von mehr als 3.000 Seiten forderte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum beim gestrigen Symposion des ASV-Bundesverbandes in Berlin, den Bestandschutz für Krankenhäuser, die nach der einfacheren alten ASV-Regelung Patienten ambulant behandeln, unbefristet zu verlängern. Dieser Bestandsschutz endet nach derzeitiger Gesetzeslage im Juli 2017.
23./24. März 2017 Berlin
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Der Forderung Baums widersprach Regina Klakow-Franck, eines von drei unabhängigen Mitgliedern im G-BA, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung: „Wir müssen die ASV in der Fläche implementieren", forderte Klakow-Franck, bekannte aber auch: „Ja, wir sind in der Überregulierung." Als Beispiel nannte sie die Teilnahmevoraussetzungen, die der G-BA für neue ASV-Teams stellt sowie die Nachweispflichten, die die erweiterten Landesausschüsse (eLA) verlangt.
Zuvor hatte Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhaus beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), die ASV als „Eldorado für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)" bezeichnet. Leber: „Alles ungedeckelt, alles ungekürzt, alles ungeprüft, alles über das Konto der KV".
Nach Angaben von Klakow-Franck gibt es derzeit deutschlandweit 43 ASV-Teams zur Behandlung von gastrointestinalen Tumoren und 23 für Tuberkulose (Tbc). Ziel der ASV sind sektoren- und fächerübergreifende Ärzteteams für die Behandlung von Patienten mit bestimmten schweren Erkrankungen. DKG-Hauptgeschäftsführer Baum hatte bereits vergangenes Jahr geklagt, die Mehrheit im G-BA - neben der DKG besteht er aus GKV-SV, KBV zwei unabhängigen Mitgliedern sowie dem unabhängigen Vorsitzenden Josef Hecken – versuche, den Zugang von Patienten in die ASV „so restriktiv wie möglich" zu gestalten.