BMVZ „dankbar" für Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

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Die im Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (SVSG) verankerte Klarstellung bezüglich der Mitgliedschaft angestellter Ärzte in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stößt auf Freude beim Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ). In einer Pressemitteilung des Verbandes heißt es, man sei „dankbar" für die gesetzliche Klarstellung. Das Gesetz, das Anfang März in Kraft treten soll, regelt laut BMVZ, dass Voraussetzung der Mitgliedschaft angestellter Ärzte in der für ihren Arztsitz zuständigen KV sei, dass sie mindestens zehn Stunden pro Woche beschäftigt seien. „Was zuvor in §77 III SGB V, der die Mitgliedschaft in den KVen regelt, noch strittig durch ‚halbtags‘ formuliert war, findet durch das neue Gesetz nun begrüßenswerte Klarstellung", erklärt der BMVZ.

Damit vollziehe sich ein weiterer Schritt in Richtung Gleichstellung des angestellten Arztes gegenüber seinem niedergelassenen Kollegen. Im Vorfeld der KV-Wahlen 2016 hatte es eine Diskussion über die KV-Mitgliedschaft und die Wahlberechtigung von angestellten Ärzten gegeben. In der Jahresendausgabe 2016 des Magazin „GesundheitsWirtschaft" hatte der BMVZ die KVen bereits ermahnt, sich auf die neue Welt der ambulanten Versorgung mit einer steigenden Zahl angestellter Mediziner einzulassen.

 

 

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