TK verlangt Mitspracherecht bei Krankenhausplanung

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Angesichts der unzureichenden Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer fordert Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), Kompetenzen für die Krankenkassen bei der Krankenhausplanung. "Wenn wir alles bezahlen, wollen wir auch ein Mitspracherecht, wo ein Krankenhaus steht", sagte Baas am Freitagvormittag beim Symposium der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) in Berlin. Baas nahm darauf Bezug, dass die Krankenhäuser erhebliche Teile ihrer Investitionen aus den Fallpauschalen der Krankenkassen finanzieren, die aber laut Gesetz nur für die laufenden Kosten und nicht für die Investitionen gedacht sind. Zugleich haben die Länder das Hoheitsrecht in der Krankenhausplanung.

Krankenhausmanager gehen mit diesem Umstand mittlerweile sehr offen um, wie die jüngsten Interviews im Rahmen der Rubrik "Bilanzgespräch" im Fachmagazins "f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus" zeigen. Die Interviews mit Vivantes-Finanzvorstand Eibo Krahmer und Klaus Goedereis, Vorstandsvorsitzender der St. Franziskus Stiftung, sind für Abonnenten des Bibliomedmanagers auch online abrufbar. In der f&w-Märzausgabe wird ein Interview mit Irmtraut Gürkan, kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg, zu lesen sein.

TK-Chef Baas sprach sich am Freitag ferner für "Hybrid-DRG" aus, die zu einer "Harmonisierung der stationären und ambulanten Vergütungssysteme" führen könnten. Des weiteren sollten an Krankenhäusern ambulante Praxen angesiedelt werden, um der Überlastung der Notaufnahmen in den Kliniken Herr zu werden. Ein weiteres Problem, dem sich die nächste Bundesregierung im Gesundheitswesen widmen solle, sei die Qualität der Indikationsstellung, bei der Baas Defizite ausmacht. Die Indikationsqualität zielt nicht zuletzt auf die Frage, ob in Deutschland bei bestimmten Krankheitsbildern zu schnell operiert wird. Auch Mediziner sehen hier Verbesserungsbedarf.

Aus TK-Sicht bedeutend ist auch eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) unter den Krankenkassen. Die große Koalition hat dieses Anliegen im Zuge des Heil- und Hilfsmittelgesetzes bereits aufgenommen, allerdings dürfte dieses Thema auch die nächste Regierung noch beschäftigen.

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