Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, vorerst keine weiteren Änderungsvorschläge zur EU-Arbeitszeitrichtlinie vorzulegen. Im aktuellen Kolumnenbeitrag zum „Orientierungswert" auf BibliomedManager schreibt Henke, es sei egal, ob diese Kehrtwende aus Einsicht oder aufgrund des politischen Drucks der Gewerkschaften erfolgte. „Wichtig ist nur, dass die Rechtsauslegung des Europäischen Gerichtshofs von 2003 weiterhin Bestand hat", schreibt Henke. In dem Urteil setzte der EuGH den Bereitschaftsdienst an Krankenhäusern vollumfänglich mit normaler Arbeitszeit gleich.
Die Ärztegewerkschaft hatte sich in der Vergangenheit wiederholt gegen Versuche der Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zur Wehr gesetzt, entsprechende Regelungen außer Kraft zu setzen. „Jeder Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit", schreibt Henke weiter. „Das sollten endlich auch die Krankenhausträger anerkennen und entsprechend vergüten."