Debatte um Personalmindeststandards

Kabinett beschließt Personaluntergrenzen

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Kabinett beschließt Personaluntergrenzen
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Krankenhäuser müssen künftig in bestimmten Bereichen festgelegte Personalvorgaben in der Pflege erfüllen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte. Die Bundesregierung will, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) etwa für Intensivstationen oder den Nachtdienst Personaluntergrenzen festlegen. In diesem Zusammenhang könnten auch krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Personaluntergrenzen Mehrkosten entstünden, die nicht anderweitig finanziert würden, erklärte das BMG per Pressemitteilung.

Halten Krankenhäuser die Vorgaben künftig nicht ein, sollen künftig „verbindliche Vergütungsabschläge“ gelten. DKG und GKV-SV haben bis zum 30. Juni nächsten Jahres Zeit, Bereiche im Krankenhaus zu definieren, für die künftig Personalregeln gelten sollen, und anschließend die Pflegepersonaluntergrenzen zu vereinbaren. Komme es nicht zu einer Einigung, werde das BMG die Untergrenzen per Rechtsverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2019 festsetzen, stellt das Ministerium klar. Die beiden Parteien der Selbstverwaltung müssen dem BMG „unverzüglich“ einen Zeitplan für die Umsetzung vorlegen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte, eine gute Pflege und Versorgung im Krankenhaus könne nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen. „Die heute auf den Weg gebrachte Regelung ist eine weitere wichtige Weichenstellung, um die Pflege am Krankenbett nachhaltig zu stärken.“ Mit verpflichtenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies besonders notwendig sei, stärke die Regierung die Patientensicherheit und verbessere zudem die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus.

Die DKG verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass „die Krankenhäuser seit Jahren einen steigenden Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften“ hätten und „auch zusätzliche Pflegekräfte“ einstellten. „Viele Stellen sind aber aufgrund der angespannten Lage auf den Arbeitsmärkten nicht besetzt. Insgesamt ist von 6.000 bis 10.000 freien Stellen in der Pflege auszugehen.“ Diese arbeitsmarktbedingten Unterbesetzungen und die wirtschaftlich angespannte Lage in vielen Kliniken zwinge seit Jahren zu einer wirtschaftlichen Personalausstattung. Wenn nunmehr vom Gesetzgeber Mindestpersonalbesetzungen in pflegesensitiven Bereichen vorgegeben würden, könne dies zwar als Instrument zur Identifizierung und Steuerung des prioritären Einsatzbedarfs für zusätzliche Pflegekräfte grundsätzlich akzeptiert werden. Der Personaleinsatz in den Krankenhäusern müsse aber in der Verantwortung der Krankenhäuser bleiben. Die Krankenhäuser bräuchten flexible Rahmenbedingungen. Der Personalbedarf sei nicht schematisch festlegbar und von vielen Fakten abhängig. 

 

Autor

Dr. Stephan Balling

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