Das Landesarbeitsgericht Berlin hat den Krankenhausbetreiber Helios Kliniken GmbH wegen nicht gewährter Pausen zu einem Ordnungsgeld von 88.000 Euro verurteilt. Das bestätigte Helios gegenüber BibliomedManager. Das Bußgeld bezieht sich auf nicht gewährte Pausen im Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin Zehlendorf. Es handelte sich dabei um 44 Fälle im Jahr 2015, erklärte der Krankenhausbetreiber.
Generell bestehe in der Klinik die Maßgabe, die gesetzlichen Regelungen zu Pausenzeiten einzuhalten, teilte Helios gegenüber BibliomedManager mit. „Aufgrund von kurzfristigen Notfällen, Krankheitsausfällen – primär an Wochenenden oder Feiertagen – kann es leider zu Engpässen kommen, was in Einzelfällen dazu führen kann, dass Pausen nicht genommen werden“, so Barbara Lay, Senior Referentin PR der Helios Klinikum Emil von Behring GmbH. Diese zusätzlich geleistete Arbeit werde als Überstunde angerechnet, die sich der Mitarbeiter entweder auszahlen oder in Freizeitausgleich gewähren lassen könne. Gemeinsam mit dem Betriebsrat habe Helios zudem unter anderen ein Pausenablösekonzept für den Nachtdienst erarbeitet, in dem durch einen sogenannten „Springer“ gewährleistet werde, dass Pausen auf jeden Fall genommen werden könnten.
Die Gewerkschaft Verdi hatte das Urteil begrüßt. „Wir fordern, dass Helios nun auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften achtet und in Zukunft in mehr qualifiziertes Personal und damit in bessere Patientenversorgung statt in Bußgelder investiert“, erklärte Max Bitzer, zuständiger Gewerkschaftssekretär in einer Verdi-Mitteilung.