Individuell vereinbarte Klauseln in Arbeitsverträgen gelten auch nach dem Verkauf eines Unternehmens weiter. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, wie aus einem Urteil des Gerichtshofs hervorgeht. Bei dem Verfahren ging es um eine Stationshelferin und einen Gärtner des Krankenhauses in Dreieich-Langen bei Frankfurt. Zu Beginn ihrer Beschäftigung war das Krankenhaus in Trägerschaft einer kommunalen Gebietskörperschaft. Später wurde die Firma, bei der sie beschäftigt waren, vom privaten Krankenhausunternehmen Asklepios übernommen.
Die beiden Beschäftigten hatten mit ihrem früheren Arbeitgeber vereinbart, dass sich ihre Arbeitsverträge weiterhin nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst richten sollten. Asklepios hatte die Auffassung vertreten, dass diese tarifliche Bindung nicht bestehe. Der EuGH entschied nun, dass die Regelungen aus dem früheren Arbeitsvertrag weiterhin gelten. Nach dem Urteil muss sich nun das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall erneut beschäftigen.