In die laufende Wahlkampfdebatte um die Anteile von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an den Gesundheitsbeiträgen hat sich nun die frisch gebackene saarländische Regierungskoalition eingeschaltet. In ihrem Koalitionsvertrag, der in der kommenden Woche zur Abstimmung in den Landesparteitagen ansteht, haben CDU und SPD das Ziel einer paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich festgehalten. Kostensteigerungen sollen nicht mehr "einseitig von der Arbeitnehmerseite getragen werden", heißt es in dem Koalitionsvertrag.
Der allgemeine Beitragssatz wurde mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG)“ von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Dieser wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Die Finanzierung der Differenz zu dem tatsächlich für die jeweiligen Leistungen einer Krankenkasse benötigten Beitrag, den Zusatzbeitrag, tragen seitdem die Arbeitnehmer. Auch alle Kostensteigerungen im Gesundheitssystem liegen seither auf der Arbeitnehmerseite. Der Zusatzbeitrag beträgt 2017 im Durchschnitt 1,1 Prozent. Die Sozialdemokraten hatten sich im beginnenden Bundestagswahlkampf zuletzt erneut für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ausgesprochen, in der der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen würde. Weite Teile der Unionsparteien lehnen diesen Vorschlag hingegen ab.