Delegation ärztlicher Leistungen

Ärzteschaft befürwortet „Physician Assistant“-Modell

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Ärzteschaft befürwortet „Physician Assistant“-Modell
© ©Werner Krueper Fotografie und Film

Beim Deutschen Ärztetag in Freiburg haben sich die Delegierten für das Delegationsmodell des „Physician Assistant“ ausgesprochen. Dieser soll künftig vom Arzt delegierte Aufgaben übernehmen und ihn dadurch unterstützen und entlasten, heißt es in einer Mitteilung der Bundesärztekammer (BÄK). Die Delegierten befürworteten beim Ärztetag das Modell der Übertragung ärztlicher Aufgaben nach dem Delegationsprinzip. Die komplette Substitution ärztlicher Leistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe lehnten sie aber grundsätzlich ab. Ärzte sollten weiterhin die Hoheit über Diagnose, Indikationsstellung und Therapie sowie die Gesamtverantwortung für den Behandlungsprozess haben, forderten die Delegierten.

Beim Physician Assistant handelt es sich um einen Gesundheitsberuf, der durch ein Hochschulstudium mit Bachelorabschluss erworben wird. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine dreijährige, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, zum Beispiel als Medizinischer Fachangestellter. Das Konzept für den Physician Assistant haben die BÄK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstellt und eng mit Vertretern der Deutschen Hochschulkonferenz abgestimmt. Es soll in allen Landesärztekammern, in denen entsprechende Studiengänge existieren oder eingerichtet werden, als Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Hochschulen dienen. Ziel sollen einheitliche Studiengänge und gegebenenfalls eine Regelung auf Bundesebene sein.

Beim Ärztetag berieten die Delegierten zudem über die neue Weiterbildungsordnung. Dem Ärztetag wurde dabei die Novelle für den Abschnitt B der Weiterbildungsordnung vorgelegt, in dem die Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen enthalten sind. Mit der Novelle soll die ärztliche Weiterbildung eine neue Struktur erhalten. Die Kernfrage soll nicht mehr lauten, wie oft und in welcher Zeit Inhalte erbracht werden. Stattdessen soll es künftig darum gehen, in welcher Form Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlernt werden. „Die kompetenzorientierte Weiterbildung ist am Ergebnis orientiert, nicht an dem Ableisten von Zeiten“, erklärte Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK. Ziel ist es, die novellierte Weiterbildungsordnung auf dem nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2018 zu verabschieden.

Autor

 Hendrik Bensch

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