Im Streit um die Beteiligung an Erlösen aus dem Zentrallabor des Düsseldorfer Uniklinikums hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen drei Klinikdirektoren entschieden. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts vom Montag dürfen die Professoren das Geld weder fordern noch erhalten, berichtet unter anderem die Rheinische Post. Ihre Berufsordnung verbiete dies. Für die Zuweisung von Patienten "soll kein Geld fließen", sagte die Vorsitzende Richterin. Das gelte auch für Laboruntersuchungen.
Das Düsseldorfer Universitätsklinikum hatte die Beteiligung der Professoren an den Erlösen in diesem Jahr eingestellt. Dagegen hatten drei Direktoren geklagt. Ihr Anwalt hatte argumentiert, es handele sich um eine zusätzliche variable Vergütung und eine jahrelange Praxis. Die Professoren hatten vor Gericht die Hälfte der Nettoerlöse verlangt, die das Labor mit ihren Privatpatienten erzielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.