Im Verfahren zu manipulierten Angaben bei Lebertransplantationen in Göttingen hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Mediziner freigesprochen. Das Gericht bestätigte damit gestern das Urteil des Landgerichts Göttingen, gegen das die Staatsanwalt Revision eingelegt hatte. Der Göttinger Arzt hatte gegenüber der Organvermittlungsstelle Eurotransplant falsche Angaben zu seinen Patienten gemacht. Dadurch hatten sie einen besseren Wartelistenplatz für eine Spenderleber bekommen. Der BGH sah jedoch keinen „durchgreifenden Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten.“
Der BGH bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts, dass der Mediziner straffrechtlich nicht zu belangen sei. Er habe „nicht mit Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz gehandelt“, heißt es in einer Mitteilung des BGH. Der Arzt habe „begründet darauf vertraut“, dass „übersprungene“ Patienten keinen gesundheitlichen Schaden erleiden oder gar versterben würden. Zudem seien in allen Fällen die Lebertransplantationen wegen des lebensbedrohlichen Zustandes der Patienten dringlich gewesen. Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte von den Patienten eine Gegenleistung für seine Manipulation erhalten habe, habe es nicht gegeben.
Welche Auswirkungen das BGH-Urteil auf andere Entscheidungen in ähnlichen Fällen haben wird, ist unklar. Eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft erklärte nach Medienangaben, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Derzeit laufen in Leipzig, München und Berlin weitere Verfahren gegen Mediziner.