Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) reagiert erbost auf einen gestrigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), demzufolge ein neues Arzneimittel gegen HIV zwar einen Zusatznutzen für Erwachsene, nicht aber für Kinder hat. Damit erhält der Hersteller ViiV Healthcare keine gesonderte Vergütung für das Medikament. Der Zusatznutzen für Erwachsene war laut vfa bereits bestätigt worden. „Hier wird aus Prinzipienreiterei die Übertragung von Erkenntnissen aus der Therapie Erwachsener auf Kinder abgelehnt“, kritisiert vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer in einer Pressemitteilung. Fischer verweist darauf, dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sich noch im März dafür ausgesprochen habe, Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung keine Steine in den Weg zu legen. „Genau das ist aber mit der Entscheidung des G-BA von heute geschehen“, beschwert sich Fischer.
Der G-BA habe einen so genannten „Evidenztransfer" (Übertragung der Nutzenbewertung von Erwachsenen auf Kinder) abgelehnt. Klare Kriterien, wann er einen Evidenztransfer zulasse und wann nicht, habe der G-BA bis heute nicht entwickelt. „Es kann nicht allein dem G-BA überlassen bleiben, ob und wie er sich des Themas annimmt. Der Gesetzgeber muss hier klare Vorgaben machen.“ Im aktuellen Fall gehe es um ein Medikament (Tivicay© mit dem Wirkstoff Dolutegravir) zur Behandlung von HIV-Infektionen für Kinder ab sechs Jahren.
In der G-BA-Plenumssitzung hatte Hecken zuvor die Pharmaindustrie scharf angegriffen, als es um die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Tenofoviralafenamid zur Behandlung von chronischer Hepatitis B ging. Er kritisierte, dass der Hersteller eine ungenügende Studienlage präsentiert habe. „Wir sprechen den Zusatznutzen nicht aus, weil die Studienlage nicht vollständig ist“, erklärte Hecken und warf den Pharmaunternehmen generell vor, sich häufig nicht an die gesetzlichen Regeln zu halten, wenn sie ihre Stellungen abgeben.