Für die ambulante Behandlung mit Zytostatika müssen Versicherte keine Umsatzsteuer zahlen. Das hat das Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein in einem Rechtsstreit zwischen einem Krankenversicherungsunternehmen und einem Krankenhaus entschieden, wie jetzt bekannt wurde. Das OLG hat jedoch eine Revision zugelassen. In dem Fall hatte eine Klinik einem Privatversicherten die Kosten für die Behandlung mit Krebsmedikamenten in Rechnung gestellt. Dabei hatte die Klinik auch eine Umsatzsteuer in Höhe von mehr als 7.500 Euro veranschlagt. Das Krankenversicherungsunternehmen forderte später die Rückzahlung dieses Betrags und bekam nun vom OLG Schleswig-Holstein Recht. Dass die Herstellung und die Verabreichung von Zytostatika umsatzsteuerfrei sind, hatte bereits im Jahr 2014 der Bundesfinanzhof (Az. V R 19/11) bestätigt.
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Urteil
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