Die Pflege im Krankenhaus soll künftig nicht mehr über die Fallpauschalen sondern ein gesondertes Pflege-Honorar vergütet werden. Das planen CDU, CSU und SPD laut dem Entwurf für den Koalitionsvertrag, auf den sich die für Gesundheit zuständigen Verhandlungspartner gestern dem Vernehmen nach geeinigt haben. BibliomedManager liegt ein entsprechendes Papier vor.
Zwar fällt darin nicht ausdrücklich der Begriff „Nursing Related Groups“ als Gegensatz zu den derzeitigen „Diagnosis Related Groups“ (DRG). Aber in dem offenkundig konsentierten Entwurf heißt es: „Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung wird auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Personalkostenvergütung umgestellt.“
Die Reform der Vergütung der Krankenhäuser ist aber nur ein großer Reformschritt von mehreren, die sich die Verhandlungspartner vorgenommen haben. Die Kliniken sollen demnach eine grundsätzlich größere Rolle in der ambulanten Versorgung spielen. So sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung künftig nicht mehr alleine ausüben, sondern gemeinsam mit den Landeskrankenhausgesellschaften.
Geplant ist ferner eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, „die Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegt“. Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende Versorgungsangebote, beispielsweise in der Nachsorge, erhalten.
Der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsfonds soll verlängert werden, das jährliche Volumen allerdings von 300 auf 200 Millionen Euro sinken. Das Bundesgesundheitsministerium soll eigene Modellprojekte fördern können. Der eine Milliarde Euro schwere Strukturfonds zur Reform der Krankenhauslandschaft - vor allem mit dem Ziel, die Zahl der Standorte zu reduzieren und die Zentrenbildung zu befördern - soll um vier Jahre verlängert werden. Die Tarifsteigerungen in den Personalkosten der Krankenhäuser sollen voll finanziert werden, allerdings müssen die Kliniken die zweckgebundene Mittelverwendung nachweisen. Wie bereits im Sondierungspapier vereinbart, sollen für alle bettenführenden Abteilungen eines Hauses Personalvorgaben erarbeitet werden.
Zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen heißt es, man wolle „die Unabhängigkeit gewährleisten“. Die Ausbildung der Hebammen soll nach den EU-Vorgaben ein akademischer Beruf werden. Geprüft werden soll die Einführung eines Patientenentschädigungsfonds.
Um die Digitalisierung des Gesundheitswesen voranzubringen, wollen die Parteien bis 2021 für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte einführen. In dem Papier heißt es weiter: „Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken.“ Einschränkungen bei der Fernbehandlung sollen überprüft werden. Die Pflege soll in die Telematikinfrastruktur einbezogen werden.
Es ist zu erwarten, dass CDU, CSU und SPD Anfang nächster Woche abschließend ihre Vereinbarung für eine Neuauflage der Großen Koalition präsentieren. Dann entscheiden die SPD-Mitglieder, ob ihre Parteiführung den Vertrag mit den Unionsparteien unterschreiben darf.
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