Urteil

Jameda muss Arztdaten löschen

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Jameda muss Arztdaten löschen
© Jameda

Das Ärztebewertungsportal Jameda hat den Rechtsstreit mit einer Kölner Hausärztin verloren und muss nun ihre Daten vollständig löschen. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Bundesrichter begründeten ihr Urteil damit, dass Jameda nicht als „neutraler Informationsmittler“ auftrete.

Wer die Profile von Ärzten aufrufe, die keine Gebühr an Jameda zahlen, erhalte zusätzlich Information zu anderen, konkurrierenden Ärzten vor Ort. Wenn ein Arzt hingegen Geld für sein Profil bezahle, würden keine Konkurrenten eingeblendet. Zudem erfahre der Nutzer nicht, dass der Arzt Werbung geschaltet habe. Jameda informiere insofern nicht neutral. Deswegen überwiege das Recht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit.

Jameda ist nach eigenen Angaben Deutschlands größtes Portal für Arztempfehlungen. Mehr als sechs Millionen Patienten nutzen demnach die Plattform, auf der auch Arzttermine gebucht werden können. Nach dem Urteil wird das Unternehmen sein Geschäftsmodell nun erheblich ändern müssen. Grundsätzlich stellte der BGH das Bewertungsportal jedoch nicht infrage. Die Bundesrichter verwiesen auf ein Urteil aus dem Jahr 2014. Damals hatte der BGH entschieden, dass die Daten von Ärzten samt Bewertung grundsätzlich gespeichert würden dürfen.

Autor

 Hendrik Bensch

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