Krankenhäuser sollen 300 Euro für fehlerhafte Abrechnungen bezahlen. Das forderte Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Sachsen, bei einer Pressekonferenz anlässlich des MDK-Qualitätskongresses am Donnerstagvormittag in Berlin. Bisher gilt, dass nur die Krankenkassen den Krankenhäusern diesen Betrag als Aufwandspauschale zahlen müssen, wenn der MDK bei einer Abrechnungsprüfung keinen Grund zur Beanstandung der Rechnung findet. Kliniken dagegen müssen bei Fehlern nur zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen.
Insgesamt flösse bei einer zusätzlichen 300-Euro-Strafe für fehlerhafte Abrechnungen ein Betrag von rund 500 Millionen Euro von den Kliniken an die Krankenkassen beziehungsweise den MDK, sagte Sengebusch. Er verwies darauf, dass die Hälfte aller MDK-Prüfungen fehlerhafte Abrechnungen der Krankenhäuser identifizierte. Dabei liege der Rechnungsbetrag im Mittel bei rund 1.000 Euro. Insgesamt würden zehn bis 20 Prozent aller Fälle geprüft. Die Fehler würden sich allerdings bei wenigen Häusern kumulieren, mehr als die Hälfte der Häuser sei wenig oder nicht auffällig. Er verwies auf eine Klinik in Sachsen, mit der der MDK derzeit 1.000 Fälle vor Gericht ausfechte, wobei die ersten 100 zugunsten des MDK entschieden worden seien.
Die Komplexität des DRG-Systems allein könne nicht der Grund für die vielen falschen Abrechnungen sein, sagte Sengebusch und erklärte: „Nach mittlerweile über zehn Jahren Erfahrung mit dem DRG-System ist vielmehr davon auszugehen, dass sich hier einige Anbieter durch erlösorientiertes Up- und Falschcoding Vorteile zulasten anderer Krankenhäuser und zulasten der Solidargemeinschaft verschaffen wollen.“