Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht dringenden Handlungsbedarf in der ambulanten Notfallversorgung und begrüßt deshalb das Gutachten des Sachverständigenrates zur bedarfsgerechten Steuerung der Gesundheitsversorgung.
"Die Ansiedlung der ambulanten Notfalleinrichtungen an Krankenhäusern ist die einzig sinnvolle und richtige Zuordnung“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Denn mit elf Millionen Fällen finde der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung in den Ambulanzen der Krankenhäuser statt. Auffällig dabei sei die steigende Zahl der Patienten, die während der Öffnungszeiten der Praxen in die Kliniken kämen.
"Patienten können nicht weggeschickt werden", so Baum. Und weiter: "Alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen erfüllen, müssen ambulante Notfallleistungen erbringen können dürfen", die zudem kosten- und sachgerecht zu vergüten seien. Eine direkte Abrechnung mit den Kassen ohne begrenzendes Budget sei erforderlich, um die ambulante Notfallversorgung auch finanziell auf eine vernünftige Basis zu stellen.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hatte am Montag sein aktuelles Gutachten veröffentlicht. Darin empfiehlt der SVR eine gezieltere Steuerung sowohl des medizinischen Leistungsangebots als auch der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Unter anderem schlägt er vor, Patienten künftig über eine einheitliche Notrufnummer und an zentralen Anlaufstellen an ausgewählten Krankenhäusern zu triagieren und an die für ihre Beschwerden angemessene Stelle weiterzuleiten. Getragen werden sollen diese sogenannten integrierten Notfallzentren gemeinsam von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenhäusern. Sie sollen zudem ein eigenes Budget erhalten. Vergütet werden sollen die Leistungen, die diese Zentren erbringen, über Pauschalen, in denen die Vorhaltung ein definiertes Gewicht erhält.