Terminservice- und Versorgungsgesetz

DKG kritisiert geplante Änderungen zur ambulanten Versorgung

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DKG kritisiert geplante Änderungen zur ambulanten Versorgung
© iStock.com/Mlenny

Vor der Anhörung von Verbänden zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am Mittwoch hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mehrere Änderungen angemahnt. Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet die DKG in einer Stellungnahme die Vorhaben zugunsten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bei der ambulanten Versorgung. Laut dem Gesetzesentwurf sollen die KVen künftig mehr Möglichkeiten bekommen, mit eigenen Einrichtungen an der ambulanten Versorgung teilzunehmen. Die DKG sieht darin die Gefahr, dass die KVen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit „faktisch unbegrenzten Eigenfinanzierungsmöglichkeiten“ zu Wettbewerbern würden, die kein wirtschaftliches Risiko tragen.

Im Entwurf des TSVG ist vorgesehen, dass die KVen verpflichtet werden, Eigeneinrichtungen in Gebieten zu betreiben, in denen es eine Unterversorgung gibt oder droht. Die DKG weist in ihrer Stellungnahmen nun darauf hin, dass das Sozialgesetzgebuch es ermögliche, Krankenhäuser bei Unterversorgung einzubeziehen. Dies sei jedoch mit „erheblichen Restriktionen“ verbunden. „Statt KVen ohne weitere Bedingungen zuzulassen, sollten die Rahmenbedingungen für die Einbeziehung von Krankenhäusern gelockert werden“, fordert die DKG.

Die DKG sieht zudem kritisch, dass Nachbesetzung von Arztstellen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) eingeschränkt werden sollen. Eine Nachbesetzung soll künftig nur auf Antrag möglich sein. Zudem kann der Zulassungsausschuss den Antrag ablehnen, wenn eine Nachbesetzung „aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist“, heißt es im Gesetzentwurf. Die DKG spricht sich – wie auch der Bundesverband MVZ (BMVZ) – gegen diese Einschränkungen aus.

Nach Ansicht der DKG geht das TSVG zudem die Probleme der ambulanten Notfallversorgung nicht umfassend an. Die geplante höhere Vergütung von Vertragsärzten für die Behandlung von Akut- und Notfallpatienten verschärfe die Ungleichbehandlung gegenüber den Krankenhäusern, so die DKG. Zudem sei das Defizit der Notfallambulanzen der Krankenhäuser in Höhe von einer Milliarde Euro nicht länger hinnehmbar.

Positiv sieht die DKG hingegen das geplante sektorenübergreifende Schiedsgremium. Die Schiedsverfahren in den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass aufgrund der Stimmverteilung „keine sachgerechten und fairen Kompromisse gefunden werden konnten“. Künftig soll das sektorenübergreifende Schiedsgremiums Entscheidungen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder treffen. „Dadurch wird ein ausgewogenes Stimmenverhältnis geschaffen, das auch den Stimmen der neutralen Mitglieder des Schiedsgremiums ein angemessenes Gewicht verleiht“, heißt es in der DKG-Stellungnahme.

Autor

 Hendrik Bensch

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