Der Bundesverband MVZ (BMVZ) hat Änderungen beim Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angemahnt. Äußerst kritisch sieht der Verband die geplanten Vorgaben für die Nachbesetzung von ärztlichen Angestellten. Im Referentenentwurf für das Gesetz ist vorgesehen, dass künftig bei jeder Nachbesetzung einer Anstellung geprüft wird, ob ein Bedarf dafür besteht. "Wenn das ins Gesetz kommt, haben wir ein Riesenproblem“, sagte der BMVZ-Vorstandsvorsitzende Peter Velling am Freitag bei einer Veranstaltung des Verbands in Berlin.
Würde jeder ärztliche Personalwechsel an eine Bedarfsprüfung gebunden, schränke das die Planbarkeit erheblich ein, kritisiert der Verband. Die geplante Regelung könne das Nachbesetzen eines Sitzes erheblich verzögern. "Das schädigt die Patientenversorgung", so Velling. Darüber hinaus könne durch den Wegfall einer einzelnen Arztstelle das gesamte Versorgungskonzept eines MVZs zerschlagen werden, befürchtet der Verband.
Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren ist unterdessen weiter gestiegen, gab der Verband bekannt. Offizielle Zahlen für 2017 liegen zwar noch nicht vor. Die Zahl der Neuzulassungen dürfte im vergangenen Jahr aber leicht über der im Jahr 2016 gelegen haben, schätzt der BMVZ. 2016 waren es 334 Zulassungen. Somit wäre die Zahl der MVZs im vergangenen Jahr auf mehr als 2.800 gestiegen.