Die Arbeiten für eine elektronische Patientenakte kommen voran. Krankenkassen und Ärzte haben sich bei Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte geeinigt, berichtet unter anderem das Handelsblatt. Demnach soll die Gesellschaft zum Aufbau der Telematikinfrastruktur (Gematik) grundlegende technische Standards und einheitliche Schnittstellen festlegen. Darauf sollen die Kassen mit ihren Akten aufsetzen.
Wie das Handelsblatt berichtet, soll es einen Standardbereich für medizinische Daten wie Arztbefunde oder Röntgenbilder geben. Im „Kassenbereich“ sollen Quittungen oder Informationen zu Bonusprogrammen abgelegt werden. Versicherte sollen ihre Daten, wie etwa Fitnessinformationen, in einem eigenen Fach ablegen können.
Laut dem Medienbericht wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) „im Benehmen“ mit anderen Leistungserbringern wie den Krankenhäusern sowie dem GKV-Spitzenverband festlegen, wie die Details zur Speicherung der medizinischen Daten aussehen werden. Patienten entscheiden letztlich, wer auf welche Informationen zugreifen darf. Die Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Spätestens ab 2021 sollen dann alle Versicherten eine elektronische Patientenakte haben.