Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die PpUG-Sanktions-Vereinbarung veröffentlicht. Wie BibliomedManager bereits berichtete, können Krankenhäuser, die die Pflegepersonaluntergrenzen nicht einhalten, zwischen einem Vergütungsabschlag oder einer Fallzahlreduzierung für die betroffenen Stationen wählen. Die Vergütungsabschläge oder eine Verringerung der Fallzahl sind von den örtlichen Vertragsparteien zu vereinbaren.
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