In Berlin wird hinter den Kulissen um das GKV-Spargesetz gerungen. Nun wird die Reintegration des Pflegebudgets ins DRG-System offenbar intensiv diskutiert.
Fünf Punkte zur „Entbürokratisierung und Flexibilisierung bei der Pflege im Krankenhaus“ stehen auf einem Einseiter, über den der „Tagesspiegel Background“ zuerst berichtet hat.
Pflegebudget reintegrieren
Das Pflegebudget soll dem Papier zufolge, das keinen Absender trägt, aber voraussichtlich aus Unionskreisen des Bundestags kommt, ins DRG-System zurückintegriert werden. Das hatte unter anderem die Finanzkommission vorgeschlagen. Die Kassen fordern es seit langem – aber auch die Krankenhausverbände hatten sich zuletzt zu so einem Schritt bereit erklärt. Für Kliniken jedoch pikant: Sie sollen ihre Pflegepersonalkosten auch künftig nachweisen, „um den Anreiz zu verhindern am Personal zu sparen“, wie es in dem Papier heißt. Die Klinikverbände fordern hingegen mehr unternehmerische Freiheit bei der Personalplanung – wenn sie schon so massiv sparen sollen. Das heißt, Kliniken lehnen den Mittelnachweis, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun verlangt, ab. Zum Umfang der Nachweise liefert das Papier allerdings nur spärliche Details. Die Kassen fordern einen Mittelnachweis von mindestens 90 Prozent. Für Kliniken mit überdurchschnittlichen Personalausgaben bestünde der Anreiz, „diese auf den mit den Fallpauschalen finanzierten Bundesdurchschnitt abzusenken“, heißt es in dem Papier.
PPR 2.0 abschaffen
Außerdem wollend die Verfasser des Papiers die verpflichtende Anwendung der PPR 2.0 abschaffen. Mit diesem abrupten Schnitt soll auch ein Personalbedarfsinstrument für Klinikärzte verhindert werden. Darüber hinaus soll die Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus abgeschafft werden. Weiter heißt es, die „Krankenhäuser werden mit einer Generalnorm verpflichtet, für eine auskömmliche Personalausstattung in allen Gesundheitsberufen zu sorgen“. Die Kliniken erhielten so mehr Flexibilität in der Personalplanung. Datenerhebungen sollen zudem auf ein Minimum beschränkt werden (Punkt 3 im Papier).
So soll Pflege zum Erlösfaktor werden
Außerdem werde ein „bundeseinheitliches Klassifikationssystem für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen eingeführt, an das perspektivisch die Vergütung der Leistungen im Krankenhaus angeknüpft werden kann“. Die Pflege würde dadurch erlösrelevant und auf einen Verwendungsnachweis könne dann verzichtet werden, heißt es weiter.
PPUG raus aus den Leistungsgruppen
Als Letztes fordern die Verfasser, dass die Personaluntergrenzen (PPUG) nicht mehr als Strukturvoraussetzung für Leistungsgruppen herangezogen werden sollen. „Der Verweis auf die PpUGV als sonstige Struktur- und Prozessanforderung für alle Leistungsgruppen (LG) in der Anlage 1 des SGB V wird gestrichen.“ Der Leistungsgruppenausschuss soll stattdessen Mindestkriterien zur personellen Ausstattung und Verfügbarkeit des Pflegepersonals empfehlen. Dieser Punkt dürfte der einzige auf dem Papier sein, bei dem Klinikmanager echte Freude empfinden.
Aufräumen im Pflege-Instrumentenkoffer
Die Forderungen zielen auf eine schwelende Diskussion über die Instrumente der Pflegefinanzierung im Krankenhaus. Während über eine Rückeingliederung des Pflegebudgets seit Monaten offen gesprochen wird, wäre eine Streichung der PPR 2.0 ein Paukenschlag. Schließlich wurde das Instrument von einer breiten Allianz aus Gewerkschaften, Pflegerat und Deutscher Krankenhausgesellschaft aus der Taufe gehoben. Es ist noch nicht wirklich im Einsatz, eine erste Evaluation des Modells soll im August kommen.
Richtig ist, dass die Instrumente zur Messung und Finanzierung der Pflegeleistung im Krankenhaus nicht wirklich ineinander greifen. Welchen Einfluss dieses Papier hat und ob es diese Forderungen ins GKV-Spargestz schaffen, zeigt sich in den nächsten zwei Wochen. Auf jeden Fall müsste die Union viel Überzeugungsarbeit bei SPD-Parlamentariern leisten. Kritik hagelte es bereits aus der Opposition: "Die heute bekannt gewordenen Pläne der Koalition zur Abschaffung des Pflegebudgets und der PPR 2.0 sind ein Frontalangriff auf Patientensicherheit und die Pflege im Krankenhaus. Wer gute Pflege ernst nimmt, darf sie nicht zur bloßen Verrechnungsgröße im DRG-System machen", erklärte Simone Fischer, pflegepolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion.
Das GKV-Spargesetz soll unmittelbar vor der Sommerpause spätestens am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass das Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) kommt. Richtig ist, dass es unter anderem über die Union im Bundestag verbreitet wurde. Bekannt ist aber auch, dass das BMG an einer Reform des Instrumentenkastens für die Pflegefinanzierung arbeitet - nicht zuletzt weil die Finanzkommission die Widereingliederung des Pflegebudgets empfohlen hat. Wir haben den Artikel dementsprechend angepasst.
Podcast: Pro und Contra Pflegebudget
Abschaffen, anpassen oder doch behalten? Hören Sie die komplette Debatte zum Pflegebudget vom DRG|FORUM 2026 noch einmal nach:

