Gesetzentwurf

Krankenhäuser loben Spahns MDK-Pläne

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Krankenhäuser loben Spahns MDK-Pläne
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Die Krankenhäuser begrüßen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums für eine Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).

"Dieses Gesetzgebungsvorhaben von Minister Spahn hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, in einer Pressemitteilung. Er lobte vor allem die vorgesehene Abkopplung des Medizinischen Dienstes von den Krankenkassen sowie die die vorgesehene Abschaffung der Aufrechnung von strittig gestellten Leistungen mit unstrittig erbrachten Leistungen. "Ausdrücklich zu begrüßen ist die vorgesehene Begrenzung der maximal zulässigen Prüfungen mittels Obergrenzen für Prüfquoten", sagte Baum. 

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Josef Düllings. Der nun vorgelegte Referentenentwurf zeige, dass die Politik dem unfairen Treiben der Krankenkassen und der Instrumentalisierung des MDK ein Ende setzen will. Was im Referentenentwurf fehle, sei jedoch eine Klarstellung der Unterscheidung zwischen Falschabrechnung und strittiger Versorgungsform. Düllings: "Die Behauptung, 50 Prozent der Abrechnungen seien falsch, stimmt nicht." 

Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), lobte in einer Pressemitteilung zudem die geplante Einbindung von Patientenvertretern sowie Ärzten und Pflegekräften in den Verwaltungsräten der regionalen Medizinischen Dienste. "Viel zu oft gehen die jüngsten Reformen nicht über institutionelle oder strukturelle Veränderungen hinaus und verbessern viel zu selten die tatsächliche medizinische und pflegerische Versorgung vor Ort." 

Allein mit der Begrenzung von Prüfquoten seien die Probleme mit vermeintlich fehlerhaften Krankenhausabrechnungen allerdings nicht zu beheben, so der Verband. Zudem löse die bloße Ausweitung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten im Krankenhaus die tatsächlichen Versorgungsprobleme einer zunehmend alleinstehenden und multimorbiden Patientenstruktur nicht, kritisierte Bracht. Die vorgesehenen Sanktionen bei Abrechnungsfehlern bezeichnete er als ein "unmoralisches Risiko für eine verantwortungsvolle Patientenversorgung". Eine ärztlich begründete Aufnahmeentscheidung darf nachträglich zu keiner Sanktionierung führen. Die AKG begrüßte zudem die Ablösung von Einzelfallprüfungen durch Strukturprüfungen für bestimmte Abrechnungskomplexe. Die wirtschaftlichen Risiken bei der Implementierung von personellen und technischen Strukturen erforderten für große Krankenhäuser einen Planungszeitraum von mindestens drei Jahren.

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Autor

 Florian Albert

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